Das deutsche Wahlsystem ist eine personalisierte Verhältniswahl. Mit der Erststimme, dem Direktmandat, wählt man eine bestimmte Person. Die Zweitstimme bestimmt verhältnismäßig den Anteil einer Partei im Bundestag.
Stehen also z.B. Partei A nach der Zweitstimme in einem Bundesland 5 Sitze zu, aber wurden 7 Kandidaten direkt gewählt, so kommen alle 7 garantiert in den Bundestag. Wir haben 2 Überhangmandate.
Diese entstehen zuhauf, je mehr Wählen vom Stimmensplitting Gebrauch machen, also ihre beiden Stimmen auf verschiedene Parteien aufsplitten.
Hier bot sich taktisches Potenzial, da man so kleinere Parteien durch Überhangmandaten zu mehr Macht im Bundestag verhelfen konnte, als ihnen Prozentual eigentlich zustand.
Besonders die CDU war dadurch benachteiligt, denn ihre konservativen Wählen splitteten ihre Stimmen am seltensten (9,3%) auf. Wahrscheinlich war das auch der Grund für die dringende Wahlrechtsänderung im Februar 2013 unter der Schwarz-Gelben-Regierung! ;)
Folge: Stimmensplitting bringt keinen Vorteil mehr.
Zwei Dinge kann man als guter Wähler jedoch trotzdem beachten:
- Stimmen sollten an "bewährte" Parteien gehen, die die 5%-Hürde/ Sperrklausel schaffen können. --> Wahlumfragen. Ansonsten wird die eigene Stimme zur sogenannten "Papierkorb-Stimme" und geht verloren. Das wirkt sich wiederum positiv für alle anderen Parteien aus.
- Man sollte auf ein Stimmensplitting verzichten, um möglichst wenige Abgeordnete im Bundestag zu haben. Dies spart Gelder für Politiker-Gehälter und fördert die Möglichkeit von schnelleren Entscheidungen!
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